Bekanntmachung

  1. Der Marktgemeinderat des Marktes Manching hat in seiner Sitzung am 22.10.2026 die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) beschlossen.
     
  2. Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
     
  3. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom 25.10.2007 außer Kraft.
     
  4. Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) des Marktes Manching wird durch Niederlegung im Rathaus, Ordnungsamt, Ingolstädter Str. 2, 85077 Manching, Erdgeschoss, Zimmer 008 amtlich bekannt gemacht.
    Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) des Marktes Manching während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus, Ordnungsamt, Ingolstädter Str. 2, 85077 Manching, Erdgeschoss, Zimmer 008 zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.

Manching, 29.10.2026
I. V.

Martin Braun                                  
2. Bürgermeister