Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt.
Bei dieser Wahl werden

  • die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister,
  • die Landrätin oder der Landrat,
  • alle Gemeinderatsmitglieder und
  • alle Kreisratsmitglieder

gewählt.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Bekanntmachung über die Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses

Bekanntmachung über die Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Bürgermeisterstichwahl am 22. März 2026

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses für die Fesstellung der abschließenden Ergebnisse Marktgemeinderatswahl und der Bürgermeisterstichwahl

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl des Marktgemeinderates zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl vom Sonntag, de 08. März 2026 und für die Wahl des Ersten Bürgermeisters oder der Ersten Bürgermeisterin zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses dieser Wahl am Sonntag, den 22. März 2026

Vorläufige Ergebnisse Kommunalwahl 2026

Hier finden Sie die vorläufigen Ergebnisse aus Manching für die Kommunalwahl 2026

Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026

Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026

Kommunalwahl 2026: Briefwahl – so geht´s!

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können somit von den Gemeinden frühestens ab dem 16.02. versandt bzw. bzw. ab dem 17.02.2026 in der „Alten Bücherei“ ausgegeben werden. Dies gilt auch für die Unterlagen, die bisher schon beantragt wurden.

Wahlbekanntmachung für die Bürgermeister-Stichwahl

Wahlbekanntmachung für die Bürgermeister-Stichwahl am 22.03.2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeister-Stichwahl am 22.03.2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeister-Stichwahl am 22.03.2026

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Ab dem 09.02.2026 wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 08.03.2026 an die wahlberechtigten Personen versandt.

Ab dem 09.02.2026 wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 08.03.2026 an die wahlberechtigten Personen versandt. Die Briefwahl kann bereits jetzt online beantragt werden.